Das Gehirn vor Gericht

Die Hirnforschung hält Einzug in die Gerichtssäle. Spuren des Bösen finden sich viele im Denkorgan. Noch allerdings haben Hirnscans wenig Aussagekraft, wenn es um das Überführen eines Täters oder den Beweis seiner Schuldfähigkeit geht.

 

von Stefanie Reinberger, auf dasGehirn.info, 29.05.2012

 

Italien 2011: Eine geständige Mörderin wird zu 20 Jahren Haft verurteilt – anstelle von lebenslänglich. Die Frau hatte ihre Schwester getötet und die Leiche verbrannt. Ein Mordversuch an ihren Eltern scheiterte. Das vergleichsweise milde Urteil verdankt sie Bildern von ihrem Gehirn. Es hat im Vergleich zu Kontrollpersonen ein geringeres Volumen – insbesondere im Bereich des cingulären Cortex und in der Inselrinde. Außerdem besitzt die Frau ein Risiko-Gen, das mit einem Hang zu aggressivem Verhalten einhergeht.

 

Diese genetische Auffälligkeit – eine Mutation im MAO-A-Gen (siehe Info-Kasten) – zeigte auch ein Mörder, dem zwei Jahre zuvor ein italienisches Gericht strafmildernde Umstände zugestanden hatte. Und eine posthum entdeckte Veränderung im Gehirn von Ulrike Meinhof soll auch die Schuldfähigkeit der RAF-Terroristin in Zweifel ziehen.

 

Die Hirnforschung hält allmählich Einzug in die Gerichtssäle. Doch können Hirnscans tatsächlich dazu beitragen, einen juristischen Sachverhalt zu klären, einen Straftäter zu überführen oder seine Schuldfähigkeit zu klären? Oder besteht vielmehr die Gefahr, dass Richter sich vom trügerischen Charme bunter Bilder verführen lassen?

 

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